Kircheneintritt Schweiz: So trittst du in die Kirche ein oder wieder ein

Jedes Jahr treten Tausende Personen in der Schweiz neu in eine Landeskirche ein oder kehren nach einem früheren Austritt wieder zurück. Doch während der Kirchenaustritt überall ausführlich erklärt wird, bleibt der Kircheneintritt oft im Dunkeln. Dieser Artikel zeigt dir, wie der Eintritt und der Wiedereintritt in die evangelisch-reformierte oder römisch-katholische Kirche in der Schweiz funktionieren.
Warum treten Menschen in die Kirche ein?
Die Gründe für einen Kircheneintritt sind so vielfältig wie die Menschen selbst:
Familiäre Anlässe: Wer sein Kind taufen lassen oder eine kirchliche Heirat feiern möchte, muss selbst Kirchenmitglied sein.
Glaubensveränderung: Viele Menschen entdecken ihren Glauben neu, oft nach prägenden Lebensereignissen.
Solidarität: Die Kirche leistet wichtige soziale Arbeit in den Gemeinden. Wer das unterstützen möchte, tritt bei.
Neuzuzüger: Personen, die aus dem Ausland in die Schweiz ziehen und bereits einer entsprechenden Konfession angehören, werden zwar oft automatisch angemeldet, wer aber bisher konfessionslos war und eintreten möchte, muss dies aktiv tun.
Kircheneintritt vs. Kirchenwiedereintritt — was ist der Unterschied?
Kircheneintritt | Kirchenwiedereintritt | |
|---|---|---|
Wer? | Personen, die noch nie Mitglied einer Schweizer Landeskirche waren | Personen, die früher ausgetreten sind |
Taufe nötig? | Ja (falls noch nicht getauft) | Nein, bestehende Taufe bleibt gültig |
Gespräch nötig? | Oft ja (besonders bei Taufe) | Meistens nein, schriftliche Mitteilung genügt |
Kirchensteuer | Ab Eintrittsdatum | Ab Eintrittsdatum, keine Nachzahlung |
Wichtig: Die Taufe ist ein Leben lang gültig. Wer früher ausgetreten ist und jetzt wieder eintreten möchte, muss sich nicht erneut taufen lassen.
Ablauf Kircheneintritt (Erstmitgliedschaft)
Schritt 1: Konfession wählen
In der Schweiz gibt es drei öffentlich-rechtlich anerkannte Landeskirchen:
Evangelisch-reformierte Kirche
Römisch-katholische Kirche
Christkatholische Kirche (in einzelnen Kantonen)
Schritt 2: Zuständige Kirchgemeinde kontaktieren
Für den Eintritt bist du immer bei der Kirchgemeinde deines Wohnorts zuständig, nicht beim Kanton oder beim Einwohneramt.
Schritt 3: Eintrittsformular ausfüllen
Viele Kirchgemeinden bieten ein Formular an. Du wirst in der Regel von einer Pfarrperson kontaktiert, die das weitere Vorgehen bespricht.
Schritt 4: Bei noch nicht Getauften — Taufe
Wer noch nicht getauft ist, durchläuft einen Kurs (Katechumenat) und wird dann in einem Gottesdienst getauft und aufgenommen.
Schritt 5: Einwohnerkontrolle informieren
Nach dem Eintritt meldet die Kirchgemeinde deine neue Konfessionszugehörigkeit automatisch an die politische Gemeinde. Ab diesem Zeitpunkt wirst du kirchensteuerpflichtig.
Ablauf Kirchenwiedereintritt (nach früherem Austritt)
Der Wiedereintritt ist in den meisten Kantonen noch unkomplizierter als der Erstbeitritt:
Schriftliche Mitteilung an die zuständige Kirchgemeinde am Wohnort
Kein Gespräch zwingend erforderlich (ein persönliches Gespräch ist möglich, aber keine Pflicht)
Keine erneute Taufe, die frühere Taufe bleibt gültig
Keine Nachzahlung von Kirchensteuern aus der Austrittszeit
Die Kirchgemeinde informiert anschliessend automatisch das Steueramt
Du kannst selbst festlegen, ab welchem Datum du wieder eintreten möchtest.
Was kostet der Kircheneintritt? Die Kirchensteuer
Der Kircheneintritt selbst ist kostenlos. Mit dem Eintritt wirst du jedoch wieder kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer wird zusammen mit der Einkommenssteuer erhoben und berechnet sich als prozentualer Zuschlag zur kantonalen Steuer.
Beispielrechnung Kanton Luzern (steuerbares Einkommen CHF 70'000):
Einfache Kantonssteuer: ca. CHF 4'200
Kirchensteuer (ca. 9% der Kantonssteuer): ca. CHF 380 pro Jahr
Beispielrechnung Kanton Zürich (steuerbares Einkommen CHF 80'000):
Kirchensteuer: ca. CHF 450–600 pro Jahr (je nach Gemeinde)
Mit dem Eintritt beginnt die Steuerpflicht ab dem Folgemonat bzw. je nach Kanton ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Kircheneintritt und Kinder
Kinder haben keine eigene Konfessionszugehörigkeit — sie folgen der Entscheidung der Eltern:
Sind beide Elternteile Kirchenmitglieder, werden Kinder in der Regel automatisch bei der Kirchgemeinde angemeldet
Tritt ein Elternteil aus, tritt das Kind nicht automatisch aus
Ab dem 16. Lebensjahr entscheiden Jugendliche selbst über ihren Kirchenaustritt oder -eintritt
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Häufige Fragen zum Kircheneintritt
Kann ich mehrmals eintreten und austreten?
Ja. Kircheneintritt und -austritt sind in der Schweiz jederzeit möglich und können beliebig oft wiederholt werden.
Muss ich Gründe für den Eintritt angeben?
Nein. Wie beim Austritt gibt es keine Begründungspflicht.
Kann ich von einer Konfession zur anderen wechseln?
Ja, das nennt sich Konfessionswechsel oder Konfessionsübertritt. Du trittst zuerst aus der einen aus und dann in die andere ein.
Gilt meine Taufe aus dem Ausland?
Taufen, die in anderen christlichen Kirchen vollzogen wurden, werden von den Schweizer Landeskirchen in der Regel anerkannt.
Was ist beim Eintritt über das Einwohneramt zu beachten?
Nichts, der Eintritt erfolgt direkt über die Kirchgemeinde, nicht über das Einwohneramt. Dieses wird nachträglich informiert.
